Die Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO ist eine einmalige Überprüfung über den ordnungsgemäßen Ein- und Ausbau von Teilen für die ein Teilegutachten oder eineTeilegenehmigung (ABE o. EG-Typgenehmigung) vorliegt. Damit eine positive Eintragung erfolgen kann müssen die Bedingungen und Auflagen aus den oben genannten Gutachten erfüllt sein. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das Fahrzeug trotz der vorgenommenen Änderungen verkehrssicher und vorschriftsmäßig bleibt.
Falls sie Fragen haben, ob eine oder mehrere Änderungen an ihrem Fahrzeug abnahmepflichtig oder gar eintragungsfähig sind, dann kommen Sie bitte in unsere KÜS Prüfstelle Bochum-Harpen und einer unserer KFZ-Sachverständigen kümmert sich um Ihre Anliegen.