Reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus?
Nein, denn ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel für Sie von Nachteil. Ein Kostenvoranschlag hat keine
- Beweissicherungsfunktion vor Gericht,
- berücksichtigt nicht ob eventuell ein Totalschaden eingetreten ist,
- weist keinen Nutzungsausfall aus,
- weist keinen Wertminderungsanspruch aus,
- versteckte Beschädigungen bleiben häufig unberücksichtigt und
- ist nicht unabhängig.
Kostenvoranschläge haben im Haftpflichtschadensfall (unverschuldete Unfall), abgesehen von Bagatellschäden, keine Daseinsberechtigung.
Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Marktwert des KFZ durch die Beschädigung keine nachhaltige Wertminderung erfährt. Dieser liegt bei 500-750€.
Woher weiß ich ob ein Bagatellschaden vorliegt?
Ob ein Schaden unter die Bagatellschadensgrenze fällt oder nicht kann abschließend nur eine KFZ-Sachverständiger beurteilen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns auch bei vermeintlichen "Krazern", "Lackabschürfungen" oder Kleinstbeschädigungen an. Wir beraten Sie sofort...
Darf mir die gegnerische Versicherung eine Werkstatt oder einen Sachverständigen vorschreiben?
Nein, denn Sie haben im Haftpflichtschadensfall eine freie Gutachter- und Werkstattwahl. Sie sind gegenüber der generischen Versicherung im Haftpflichschadensfall nicht weisungsgebunden. Beauftragen Sie einfach einen KFZ-Sachverständigen und eine Werkstatt ihres Vertrauens. Alles andere ist für Sie von Nachteil!
Kann ich auf Gutachtenbasis abrechnen ohne zu reparieren?
Ja, denn es steht Ihnen grundsätzlich frei, ob sie reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Reparaturbetrag abzgl. der gesetzl. MwSt ausbezahlen lassen, sofern kein Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) vorliegt. Sie sind Eigentümer des Fahrzeugs und Sie entscheiden was mit ihrem Fahrzeug geschieht.
Erstellen Sie auch Kaskoschadensgutachten?
Wir erstellen keine Kaskoschadensgutachten (Teil- und Vollkasko), denn diese basieren auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und ihrer Kaskoversicherung. Im Falle eines Hagel-, Brand-, Marder-,Vandalismus- oder Diebstahlschadens wenden Sie sich bitte direkt an ihre Kaskoversicherung. Diese verweist Sie dann auf eigene Gutachter bzw. Partnerwerkstätten.
Wer bezahlt im Haftpflichtschadensfall das erstellte Gutachten?
Das erstellte Gutachten wird in der Regel von der unfallgegnerischen Versicherung bezahlt. Sie als Geschädigter müssen auch nicht in Vorkasse treten. Im Falle einer Teilschuld wird das Gutachterhonorar nur bis zur Höhe der Schuldquotelung von Seiten der Versicherung reguliert. Wir helfen Ihnen auch wenn die Schuldfrage ungeklärt ist und finden in einem Beratungsgespräch immer den für Sie besten Weg.