Der Ablauf in einem Schadensfall (z.B. Verkehrsunfall, Wildunfall, Blechschaden, Parkrempler etc.)
- Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf (über die Notfall-Rufnummer 0151 - 29 15 73 09 sind wir 24 Std. am Tag für Sie erreichbar). Wir raten davon ab die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, da diese Sie nicht unabhängig beraten.
- Kostenlose* telefonische Beratung auf Basis Ihrer Schadenschilderung
- Terminvereinbarung entweder in unserer Prüfstelle/Sachverständigenbüro oder bei Ihnen vor Ort (Einsatzgebiet gesamte Ruhrgebiet).
- Unser Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug und trifft Aussagen zur Beschädigung und deren Reparatur sowie der Abrechnungsmöglichkeiten.
- Erstellung des für Sie kostenlosen Gutachtens bzw. Kurzgutachens innerhalb von 24Std.
- Übermittlung des Gutachtens an die unfallregulierende Versicherung bzw. den beauftragten Rechtsanwalt (dieser ist im Regelfall für Sie auch kostenlos). Es bietet in den meisten Fällen Vorteile den Schadenersatzanspruch von einem Rechtanwalt durchsetzen zu lassen.
- Je nach Versicherung dauert die Unfallregulierung im Regelfall 1-4 Wochen. Wir stehen Ihnen auch nach der Gutachtenerstellung mit Rat und Tat beiseite.
Wir helfen Ihnen auch gern bei der Suche eines geeigneten Rechtanwalts, Reparaturbetriebs oder Autovermieters. Sprechen Sie uns einfach an!
* es können je nach Tarif ihres Telefonanbieters für das Telefonat Kosten anfallen. Die telefonische Beratung selbst ist für Sie kostenlos.